Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Liegenschaften – Fluch oder Segen?
Hintergrund: Handlungsdruck der öffentlichen Bauverwaltungen
Die Umsetzung der Energiewende nimmt weiterhin Fahrt auf. Das im Kontext des europäischen Grünen Deals normierte Ziel, die Treibhausgasneutralität bis zum Kalenderjahr 2050 zu erreichen, zeigt deutlich, dass die bisherigen Anstrengungen noch intensiviert werden müssen. Dieser Trend wird durch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung des Klimaschutzes (Art. 20a GG) weiter verschärft werden.
Handlungsdruck entsteht allerdings nicht nur bei Energieversorgern oder energieintensiven Unternehmen. In der Verantwortung sind nunmehr auch Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und Liegenschaften der öffentlichen Hand. So soll ein Großteil der CO2-Emissionsreduktion in Zukunft im Gebäudebereich durch eine Erhöhung der Energieeffizienz erreicht werden.
I. Klimaneutrale Gebäude – Wie soll das funktionieren?
Der entscheidende Faktor neben den baulichen Maßnahmen an Gebäuden ist die möglichst klimaneutrale Deckung des Gebäudeenergiebedarfs. Neben dem Wärme- und Kältebedarf, der zu erheblichen CO2-Emissionen führt und aktuell durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) über eine finanzielle Belastung der Energieträger schon pönalisiert wird, gilt es die Frage einer zukunftsfähigen Stromversorgung von Gebäuden und Liegenschaften zu klären.
II. Nutzung Erneuerbarer Energien durch die öffentliche Hand?
Der Bundesgesetzgeber hat im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bereits sein grundlegendes Ziel formuliert: Der Energiebedarf in Gebäuden – dazu gehört auch die Elektromobilität – soll in Zukunft (möglichst) weitgehend durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Der öffentlichen Hand soll dabei eine Vorbildfunktion zukommen. Dieses Verständnis wird auch durch die schon bestehenden Klimaschutzgesetze der Bundesländer bestätigt.
III. Die Nutzung von Photovoltaikanlagen?
Die Bundesregierung, die Landesregierungen und Kommunen sehen sich aufgrund dieser Vorbildfunktion gezwungen zu handeln. Die oftmals nicht triviale und zeitkritische Umsetzung obliegt dabei regelmäßige den Liegenschaftsbetrieben und Bauverwaltungen. Das Mittel der Wahl sind dabei Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden, weil dort ein erhebliches Nutzungspotenzial besteht.
VI. Was planen wir?
Da bei Errichtung und Nutzung von Photovoltaikanlagen eine Vielzahl rechtlicher, wirtschaftlicher sowie baulicher Aspekte und Vorgaben zu beachten sind, bieten wir ein Inhouse-Seminar an:
Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Liegenschaften – Fluch oder Segen ?
Im Rahmen dieses Seminars möchten wir mit Ihnen über die aktuellen Entwicklungen, die rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen und die möglichen Handlungsoptionen diskutieren, die für die öffentliche Hand bestehen.
Agenda
1. Zielkonflikte der öffentlichen Verwaltung – Sie sind nicht allein!
- Handlungsdruck vs. Handlungsrahmen
- Kurze Darstellung der Herausforderungen der Bauverwaltungen
- Stimmungsbild unter den Teilnehmenden
2. Rechtlicher Hintergrund
- Der Europäische Green Deal: Inhalte & Auswirkungen
- Klimaschutzgesetze der Bundesländer – nur Papiertiger
- Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
3. Die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien
- Das GEG – Mehr als nur eine Fortentwicklung der EnEV?
- Das GEIG – Elektromobilität und Erneuerbare Energien
- Bauordnungen der Bundesländer – Photovoltaik auf allen Dächern?
4. Die Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen
- Eigenversorgung – Personenidentität und Stromweiterleitungen
- Direktlieferung oder Einspeisung?
- Steuerliche Auswirkungen und Meldepflichten
- Ableitungen für die Projektkommunikation
5. Die Umsetzung von Photovoltaikprojekten in der Baupraxis
- Herausforderungen aus Sicht der Baupraxis
- Wirtschaftlichkeitsberechnung – Investition und Lebenszyklus im Einklang
- Bedarfsplanung und Machbarkeitsstudie als Mittel der Wahl
6. Ausblick & Diskussion
Kosten
nach Absprache, inkl. Seminarunterlagen
Seminardauer
drei Stunden bzw. nach Absprache